2.2. Mit Beschwerde macht A._____ ein widersprüchliches Verhalten der Kantonalen Staatsanwaltschaft geltend. Er habe von der bereits im Jahr 2019 eröffneten Strafuntersuchung erst im Jahr 2021 erfahren. Dass auch gegen seinen Sohn C._____ ein Strafverfahren eröffnet worden sei, sei ihm zunächst nicht bekannt gewesen. Dies habe die Kantonale Staatsanwaltschaft gewusst. C._____ sei schliesslich im Oktober 2021 Rechtsanwalt D._____ als amtlicher Verteidiger beigeordnet worden. Rechtsanwalt D._____ habe in diesem Zeitpunkt bei der Verfahrensleiterin der Kantonalen Staatsanwaltschaft angefragt, ob sich hinsichtlich der Verteidigung von A._____ durch Rechtsanwalt B.__