_ AG in Liq.], […]). In diesem Verfahren seien auch die unrechtmässigen Bezüge seitens C._____ Thema. Es möge sein, dass Vater und Sohn im Moment (teilweise) übereinstimmende Aussagen machen würden. Dies beseitige jedoch nicht das Bestehen eines potentiellen Interessenkonflikts. Vielmehr bestehe das Risiko, dass Rechtsanwalt B._____ den Vater A._____ beraten müsse, bei seinen Aussagen zu bleiben, um C._____ nicht zu belasten. Dies sei mit einer effektiven Verteidigung nicht zu vereinbaren. Weiter bestehe das Risiko, dass Rechtsanwalt B._____ Informationen aus dem Zivilverfahren bzw. aus der Vertretung von C._____ bewusst oder unbewusst für die Verteidigung von A.