1.4. Mit Gesuch der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 17. Mai 2023 an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wurde beantragt, Rechtsanwalt B._____ per sofort als amtlichen Verteidiger abzusetzen und als Vertreter von A._____ aus dem Strafverfahren auszuschliessen. Es sei eine neue amtliche Verteidigung einzusetzen. -3- 2. Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 5. Juni 2023 wurde Rechtsanwalt B._____ per 10. Juni 2023 als amtlicher Verteidiger von A._____ entlassen.