in zeitlicher Hinsicht teilweise überschneiden. Da die eine Kostennote die Strafanzeige vom 21. Juni 2018 und die andere Kostennote die Strafanzeige vom 7. Juni 2019 betreffen, liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Leistungen der Verteidigung in zeitlicher Hinsicht teilweise überschneiden, wurden die in beiden Strafanzeigen erhobenen Tatvorwürfe doch teilweise gleichzeitig untersucht.