Indessen erscheint die zugestandene Zeitdauer von zwei Stunden pro Besprechung eher grosszügig. Angesichts der überschaubaren Komplexität der zur Debatte stehenden Sachverhalte erscheinen halbstündige bis einstündige Treffen genügend, sodass mit den zugestandenen 6 Stunden mindestens sechs Treffen möglich waren. Zu knapp bemessen erscheint (auch unter Berücksichtigung des teilweisen Ruhens des Verfahrens) indessen, dass während der rund fünfjährigen Verfahrensdauer lediglich weitere 6 Stunden (für Briefe, E-Mails etc.) zugestanden wurden (also nur etwas mehr als eine Stunde pro Jahr).