begründet werden. Dies zumindest dann nicht, wenn das Gericht nicht von einem Tarif oder der gesetzlichen Vorschrift abweicht und die Parteien keine aussergewöhnlichen Umstände geltend machen. Anders verhält es sich, wenn das Gericht auf der Grundlage einer Kostennote über die Höhe des Anspruchs entscheidet und es von dieser abweichen will. In diesem Fall hat das Gericht mindestens kurz zu begründen, weshalb bestimmte Aufwendungen ungerechtfertigt sind. Nur so ist es in der Folge möglich, den Entscheid in Kenntnis der Sachlage anzufechten (Urteil des Bundesgerichts 6B_124/2012 vom 22. Juni 2012 E. 2.2).