Dieser wiederum habe einen Amtskollegen bei der Kantonspolizei Aargau informiert, der dann ein Ermittlungsverfahren in die Wege geleitet habe. Bei dieser Sachlage habe der Verteidiger den Vorwurf des Amtsmissbrauchs prüfen müssen und in diesem Zusammenhang sei er mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Staatsanwaltschaft Albis [recte: Limmattal/Albis] in Kontakt gewesen. Die von der Vorinstanz in diesem Zusammenhang gekürzten Aufwände stünden also in direktem Zusammenhang mit dem Verfahren. Frau C._____ sei während des Heckenschnitts vor Ort gewesen und habe daher Informationen liefern können.