Die beiden Kostennoten beträfen somit zwei verschiedene Verfahren, die teilweise gleichzeitig geführt worden seien. Es seien daher entgegen der Vorinstanz keine Leistungen doppelt verrechnet worden, sondern es seien teilweise in beiden Verfahren im gleichen Zeitraum Leistungen erbracht worden. Überdies seien keine Leistungen eines anderen Anwalts (ausser kanzleiinterne Unterstützung) verrechnet worden.