Gleichzeitig habe der Verteidiger darauf hingewiesen, dass der Kostenentscheid im bereits durch die Staatsanwaltschaft Baden eingestellten ersten Strafverfahren ST.2018.4208 noch offen sei. Für den Aufwand in diesem -8- Verfahren habe der Verteidiger noch einmal die Kostennote vom 24. Januar 2020 eingereicht. Dort werde ein Aufwand von 96.2 Stunden (wovon jedoch nur 86.2 Stunden verrechnet worden seien) geltend gemacht. Bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00 ergebe sich ein Aufwand von Fr. 21'036.95 (inkl. 3% Auslagen und 7.7% MwSt.).