Es treffe nicht zu, dass der Verteidiger mit seiner Kostennote vom 22. Mai 2023 insgesamt Fr. 37'459.95 geltend mache. Richtig sei, dass der Verteidiger eine Kostennote im Verfahren ST.2020.52 über Fr. 12'548.50 (43.1 Stunden, wovon nur 39.1 verrechnet worden seien) eingereicht habe. Darin seien lediglich Aufwände ab dem 27. Juni 2019 das zweite Verfahren betreffend enthalten. Gehe man von einem Stundenansatz von Fr. 220.00 aus, ergebe sich ein Aufwand von Fr. 9'542.30 (inkl. Auslagen von 3% und 7.7% MwSt.).