Zwar sei nicht ausser Acht zu lassen, dass das Strafverfahren rund fünf Jahre gedauert habe. Zu berücksichtigen sei aber, dass das Verfahren betreffend Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte im Juni 2018 eröffnet und mit Verfügung vom 25. Februar 2020 eingestellt worden sei. Sodann hätten die Akten bereits kurz nach Einreichung der Anklage dem Bezirksgericht Baden aufgrund der Rechtsmittelverfahren gegen die Einstellungsverfügung nicht mehr zur Verfügung gestanden. Das Verfahren habe zwischen März 2020 und Dezember 2021 folglich faktisch geruht.