Der Kostennote sei weiter zu entnehmen, dass der Verteidiger in sehr regelmässigem Kontakt mit dem Beschwerdeführer gestanden sei, oft sogar mehrmals täglich. Der Verteidiger habe dem Beschwerdeführer telefonisch und brieflich bzw. per E-Mail diverse Auskünfte und Zusammenfassungen über das Verfahren respektive den Fortgang des Verfahrens gegeben. Zwar gehöre es unbestrittenermassen zu den Aufgaben des Verteidigers, den Beschwerdeführer zu informieren. Auch hier sei jedoch nur der Informationsaufwand zu entschädigen der sowohl notwendig als auch verhältnismässig gewesen sei. Zwar sei nicht ausser Acht zu lassen, dass das Strafverfahren rund fünf Jahre gedauert habe.