Der Verteidiger habe zwei Kostennoten eingereicht. Einerseits die Kostennote vom 24. Januar 2020 für den Zeitraum 18. Juni 2018 bis 24. Januar 2020 und andererseits die Kostennote vom 19. Mai 2023 für den Zeitraum 27. Juni 2019 bis 17. Mai 2023. Er mache insgesamt ein Honorar von Fr. 37'459.95 geltend. Zwar sei nachvollziehbar, dass der Verteidiger aufgrund seines Kanzleiwechsels zwei Kostennoten eingereicht habe, nicht jedoch, dass beide Kostennoten den Zeitraum 27. Juni 2019 bis 24. Januar 2020 abdeckten.