Die Staatsanwaltschaft Baden führte unter der Verfahrensnummer STA3 ST.2018.4208 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer. Dieses betraf einerseits eine Strafanzeige des Zivil- und Strafklägers und von dessen Ehefrau vom 21. Juni 2018 wegen Sachbeschädigung (eventualiter Anstiftung dazu), Hausfriedensbruch (eventualiter Anstiftung dazu) sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (eventualiter Anstiftung dazu) betreffend einen Vorfall vom 16. Juni 2018 und andererseits eine Strafanzeige des Zivil- und Strafklägers vom 7. Juni 2019 wegen Verleumdung (eventualiter übler Nachrede) betreffend ein Schreiben des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers