Zusammengefasst ist mit Blick auf die absehbare Aufgabe der Berufstätigkeit des Beschwerdeführers 1 die Entlassung des Beschwerdeführers 1 aus der amtlichen Verteidigung und der Wechsel der Verteidigung angezeigt, um die fallgerechte Verteidigung des Beschwerdeführers 2 im Rechtsmittelverfahren zu gewährleisten. Die weitergehende Auseinandersetzung mit den Ausführungen in der Beschwerde, wonach das Vertrauensverhältnis zwischen den Beschwerdeführern erheblich gestört sei (Beschwerde, S. 7), erübrigt sich bei diesem Ergebnis.