4. 4.1. Die Beschwerde ist begründet. Der Beschwerdeführer 1 legte im Gesuch vom 16. Mai 2023 bzw. in der Beschwerde vom 14. Juni 2023 dar, dass er seine Berufstätigkeit zeitnah aufgeben möchte und er demzufolge eine wirksame Verteidigung des Beschwerdeführers 2 im Rechtsmittelverfahren nicht mehr zu gewährleisten vermag (vgl. Gesuch vom 16. Mai 2023; Beschwerde vom 14. Juni 2023, S. 4 f.; auch E-Mail-Korrespondenz vom 4. Mai 2023, Beschwerdebeilage 4). Eine baldige, geordnete Aufgabe seiner Berufstätigkeit erscheint angesichts seines fortgeschrittenen Alters – er war im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung 66 Jahre (Jahrgang 1957) alt – entgegen der Ansicht der Vorinstanz plausibel.