4. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten des Staats. Prozessualer Antrag 5. Es seien die Akten des Verfahrens von der Vorinstanz beizuziehen." 4.2. Die Staatsanwaltschaft Baden verzichtete mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2023 auf Antragstellung und Vernehmlassung im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: