2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 27. Januar 2023 Anklage gegen den Beschwerdeführer 2 wegen Mordes, Sachbeschädigung, Drohung sowie Hausfriedensbruchs und machte diese am Bezirksgericht Baden anhängig. 2.3. Mit mündlich eröffnetem Urteil vom 19. April 2023 verurteilte das Bezirksgericht Baden den Beschwerdeführer 2 wegen Mordes, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie 60 Tagessätzen Geldstrafe zu je Fr. 30.00, d.h. total Fr. 1'800.00.