2. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft Baden anzuweisen, in Bezug auf diese Tatvorwürfe Anklage zu erheben oder eine Einstellungs- beziehungsweise Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatsanwaltschaft Baden." -4- 3.1. Die von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 29. Juni 2023 einverlangte Sicherheitsleistung von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten (zugestellt am 3. Juli 2023) wurde vom Beschwerdeführer am 7. Juli 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt.