2.5. Im Schreiben vom 1. Juni 2023 hielt die Staatsanwaltschaft Baden fest, dass die Strafanzeige vom 14. Juli 2022 wegen Drohung, Nötigung, Ehrverletzung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage abgeschlossen sei. Die Einstellungsverfügung vom 15. März 2023 sei unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Zudem sei wegen des Vorwurfs der mehrfachen Pornografie Anklage beim Bezirksgericht Baden erhoben worden. Die Strafanzeige vom 14. Juli 2022 sei damit formgerecht zum Abschluss gebracht worden. 3. 3.1. Am 14. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsache des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: