1.2. Mit Strafbefehl vom 15. November 2022 sprach die Staatsanwaltschaft Baden die Beschuldigte der versuchten Nötigung sowie der mehrfachen Pornografie schuldig. 1.3. Am 18. November 2022 erhob die Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl vom 15. November 2022. 1.4. Mit Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft Baden vom 23. Februar 2023 wurde den Parteien eine Verfahrenseinstellung betreffend den Tatbestand der versuchten Nötigung und eine Anklage vor Gericht wegen mehrfacher Pornografie in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde den Parteien Frist angesetzt, um Beweisanträge zu stellen.