1. 1.1. Die vom Beschwerdeführer angefochtene Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 24. Mai 2023 wurde in teilweiser Gutheissung einer von B._____ in gleicher Sache erhobenen Beschwerde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2023.178 heutigen Datums teilweise aufgehoben und die auch vom Beschwerdeführer beantragte Sistierung des Strafverfahrens wurde hinsichtlich der Vorwürfe der Tätlichkeit und Drohungen gewährt. Insoweit ist das Anfechtungsobjekt der vorliegenden Beschwerde sowie das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers an einer Behandlung seiner mit Beschwerde gestellten Anträge (nachträglich) entfallen und ist das Be-