" 1. Der Sistierungsantrag der Zivil- und Strafklägerin vom 9. April 2023 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden zur Hauptsache geschlagen. 3. Die Zivil- und Strafklägerin wird darauf hingewiesen, dass Sie jederzeit ein erneutes Gesuch stellen kann." 3. 3.1. Gegen diese ihm am 6. Juni 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts am 14. Juni 2023 Beschwerde. Er beantragte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Gewährung der aufschiebenden Wirkung) die -3-