Im Übrigen wird der Sistierungsantrag der Zivil- und Strafklägerin vom 9. April 2023 abgewiesen." 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 98.00, zusammen Fr. 1'098.00, werden je zu einem Drittel der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten mit jeweils Fr. 366.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)