1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 24. Mai 2023 in Dispositiv-Ziff. 1 und 3 aufgehoben und wird Dispositiv-Ziff. 1 wie folgt neu gefasst: " 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Sistierungsantrags der Zivil- und Strafklägerin vom 9. April 2023 wird das gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeit und Drohungen geführte Strafverfahren per 21. September 2023 für einstweilen sechs Monate, d.h. bis zum 20. März 2024, sistiert. 1.2. - 16 -