ben Konflikte wie derjenige vom 13. März 2022 möglichst vermieden werden können. Weil der Beschuldigte die hierfür auch von seiner Seite her erforderlichen Schritte zwar nicht gänzlich freiwillig, aber doch auf angemessenen Druck hin zu unternehmen bereit zu sein scheint, darf vermutet werden, dass sich ein einstweilen bloss sistiertes Verfahren, welches jederzeit wiederaufgenommen werden könnte, günstig auf die Sicherheitslage der Beschwerdeführerin und damit indirekt auch der Kinder auswirken würde.