- Die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte sind Eltern von E._____, geb. am tt.mm.jjjj, und G._____, geb. am tt.mm.jjjj (Bericht der Regionalpolizei Zofingen vom 13. März 2022, act. 577 ff.). Wenngleich die vom Beschuldigten am 13. März 2022 mutmasslich ausgestossenen Drohungen sowie auch der mutmassliche Wurf mit einem Hausschuh nicht gegen die Kinder gerichtet war, sondern ausschliesslich gegen die Beschwerdeführerin, war die damalige Auseinandersetzung namentlich für den damaligen 11-jährigen E._____ offenbar doch derart bedrohlich und beängstigend, dass er von sich aus die Polizei avisierte.