- Zwar lesen sich die aktuellen Vorwürfe betreffend den Vorfall vom 13. März 2022 ähnlich wie die bereits eingestellten Vorwürfe betreffend die Vorfälle im Juni/Juli 2021. Dies ist mit dem von D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, […], am 11. Mai 2022 erstatteten psychiatrischen Gutachten (act. 23 ff.) aber noch nicht als Ausdruck struktureller Gewalt zu verstehen, die (etwa bei Eifersucht) als Macht- und Kontrollmittel eingesetzt wird (vgl. hierzu die Ausführungen - 10 -