sung genannten Kriterien) die der beschuldigten Person vorgeworfenen Taten wiegen und - ob schon wiederholt Anzeigen gegen die beschuldigte Person eingegangen sind, ob schon mehrere Polizeiinterventionen erfolgten oder ob schon zuvor Strafverfahren sistiert oder eingestellt wurden, wobei aber auch die Unschuldsvermutung zu beachten ist. 4.4. In Beachtung der genannten Kriterien erscheinen folgende Umstände tatsächlicher Art wesentlich: