Von einer Stabilisierung kann dann gesprochen werden, wenn das Opfer bestmöglich vor künftigen Gewaltexzessen der beschuldigten Person geschützt ist und sich sicherer fühlt; die vormals labile Situation muss sich festigen. Oftmals kann im Rahmen der Sistierung gar eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Damit haben die Behörden eine Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vorzunehmen. Die Botschaft zählt verschiedene Umstände auf, die von der Behörde zu prüfen und gewichten sind (vgl. sogleich E. 4.3). Die Sistierung soll nun die Ausnahme und nicht den Regelfall bilden (Urteil des Bundesgerichts 6B_563/2022 vom 29. September 2022 E. 1.3.3 mit weiteren Hinweisen).