2023 aufzuheben und das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren zu sistieren. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Juli 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 3. Juli 2023 die Gutheissung der Beschwerde und die Bewilligung der Verfahrenssistierung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Des Weiteren beantragte er, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: