" 1. Der Sistierungsantrag der Zivil- und Strafklägerin vom 9. April 2023 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden zur Hauptsache geschlagen. 3. Die Zivil- und Strafklägerin wird darauf hingewiesen, dass Sie jederzeit ein erneutes Gesuch stellen kann." 3. 3.1. Gegen diese ihr am 7. Juni 2023 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts am 14. Juni 2023 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, es sei die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 24. Mai -3-