2. 2.1. Mit Eingabe vom 9. April 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin (sinngemäss in Anwendung von Art. 55a Abs. 1 StGB) um eine 6-monatige Sistierung des gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahrens in allen Punkten. Mit Stellungnahme vom 24. April 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm um dessen Fortsetzung. Der Beschuldigte beantragte mit Eingaben vom 25. April 2023 und 15. Mai 2023 (Eingang Gerichtspräsidium Zofingen) die Gutheissung des von der Beschwerdeführerin gestellten Sistierungsantrags. 2.2. Am 24. Mai 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen wie folgt: