Der Beschuldigte erhob am 28. Februar 2023 Einsprache gegen den ihm am 20. Februar 2023 zugestellten Strafbefehl. Am 27. März 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Strafbefehl samt Akten zwecks Durchführung des Hauptverfahrens an das Gerichtspräsidium Zofingen (Art. 356 Abs. 1 StPO).