angebliche Einstellungsverfügung durch die Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 9. August 2021 entnehmen. Abgesehen davon war D._____ im Zeitpunkt des mutmasslichen Vertragsschlusses (18. Dezember 2019) nicht zugegen. Die Einstellungsverfügung vom 22. Mai 2023 ist daher aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat eine Strafuntersuchung gegen die Auskunftsperson zu eröffnen und dieses in rechtskonformer Weise durchzuführen. 6. 6.1. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 428 Abs. 4 StPO).