Dies ist aber oftmals der Fall und schliesst eine strafrechtliche Relevanz nicht aus. Nach wie vor erscheinen die Aussagen der Auskunftsperson nicht geeignet, den Abschluss eines Kaufvertrages zu verneinen. Auch die (nur telefonisch) gemachten Aussagen von C._____ überzeugen nach dem Gesagten nicht. Soweit sich die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm weiter auf die Aussagen von D._____ stützt, ist dies derzeit unbehelflich. Weder lässt sich den Akten dessen formelle Einvernahme noch die - 13 -