Kaufvertrag verfasst. Die Angabe der Auskunftsperson, sie hätte das Fahrzeug nicht für Fr. 30'000.00 verkauft, da dieses viel mehr als Fr. 30'000.00 Wert habe, ist aus demselben Grund ebenfalls nicht glaubhaft. Schliesslich ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschwerdeführer der Auskunftsperson ein Darlehen von Fr. 30'000.00 ohne Sicherheit hätte geben sollen, wenn er bereits eine Investition in die Unternehmung der Auskunftsperson abgelehnt hatte.