Dies erscheint mit Blick auf den entsprechenden WhatsApp-Verlauf zutreffend. Dem Beschwerdeführer war es offenbar wichtig, dass die ausstehenden Mietzinse baldmöglichst bezahlt wurden, was aber die vorgängige Zahlung von Fr. 30'000.00 voraussetzte. Nachdem der "Kraftfahrzeug-Kaufvertrag" einzig elektronisch übermittelt worden ist, und der Beschwerdeführer den Betrag noch gleichentags zugunsten der Auskunftsperson überwiesen hatte, erscheint auch nachvollziehbar, weshalb der Vertrag nicht mehr unterzeichnet wurde. Die Auskunftsperson war im Besitz des Geldes und der Beschwerdeführer vertraute auf die Erfüllung des Kaufvertrages vonseiten der Auskunftsperson.