_ habe ihm ein Darlehen gewährt und er habe diesem als Absicherung das Fahrzeug gegeben. Daraufhin habe der Beschwerdeführer erklärt, dass er den Diebstahl seiner Versicherung melden müsse (BB 5, Frage 13, S. 3 f.). Der Vertrag sei nicht unterschrieben, weil er ihm per WhatsApp gesendet worden sei. Die Auskunftsperson habe das Geld sofort gewollt und er sei davon ausgegangen, dieser sei für beide verbindlich. Auf dem Vertrag stehe auch, dass C._____ Zeuge sei (BB 5, Frage 17, S. 4). Das Fahrzeug sei aus Amerika und habe keinen Fahrzeugausweis in der Schweiz gehabt (BB 5, Frage 30). Der Fahrzeugschlüssel habe sich immer im Fahrzeug befunden.