4.3. 4.3.1. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 8. Juli 2021 durch die Kantonspolizei Aargau sagte die Auskunftsperson aus, er habe im August 2019 die Werkstatt und die darüber liegende Wohnung vom Beschwerdeführer gemietet. Sie hätten ein gutes Verhältnis gehabt. Er habe Geld benötigt. Der Beschwerdeführer habe ihm Fr. 30'000.00 gegeben. Die Auskunftsperson habe damals gewollt, dass der Beschwerdeführer als Teilhaber bzw. stiller Investor an der Firma teilnehme. Dieser habe aber den Chevrolet für die Fr. 30'000.00 gewollt. Die Auskunftsperson habe dies verneint, da er viel mehr wert gewesen sei. Er habe u.a. den Chevrolet gratis in der Gewerbehalle in Z._