Keine Einstellung, sondern Anklageerhebung erscheint grundsätzlich immer dann angezeigt, wenn der Ausgang des Verfahrens ausschliesslich von der Beweiswürdigung abhängt (NATHAN LANDSHUT/THOMAS BOSS- HARD, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Auflage 2020, N. 18 zu Art. 319 StPO). "Aussage-gegen-Aussage-Konstellati- onen", in welchen sich als massgebliche Beweise belastende Aussagen -8-