Nachdem der Beschwerdeführer das Mietverhältnis mit der Auskunftsperson aufgelöst habe, sei der Chevrolet ab einem (unbekannten) Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 2. und 11. November 2020 plötzlich nicht mehr dort gestanden. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe den Sachverhalt unvollständig bzw. unrichtig festgestellt. Zum Abschluss eines Kaufvertrags bedürfe es keiner Schriftlichkeit.