Bei der am 18. Dezember 2019 vom Beschwerdeführer an die Auskunftsperson erfolgten Zahlung von Fr. 30'000.00 habe es sich gemäss den Aussagen der Auskunftsperson und C._____ um ein Darlehen gehandelt, zu dessen Sicherung vereinbart worden sei, den Chevrolet zu verkaufen und dem Beschwerdeführer die Darlehenssumme aus dem Erlös zurückzubezahlen. Gegen einen Verkauf an den Beschwerdeführer spreche sodann, dass die dafür relevanten Unterlagen, wie der originale Kaufvertrag, der Prüfbericht und der amerikanische Führerausweis weiterhin im Besitz der Auskunftsperson geblieben seien, welcher diese wiederum an D._____ zur Sicherung eines anderen Darlehens weitergeleitet habe.