Dieser sei jedoch von keiner der Vertragsparteien und auch nicht von C._____ als Zeugen unterschrieben worden. Bei der am 18. Dezember 2019 vom Beschwerdeführer an die Auskunftsperson erfolgten Zahlung von Fr. 30'000.00 habe es sich gemäss den Aussagen der Auskunftsperson und C._____ um ein Darlehen gehandelt, zu dessen Sicherung vereinbart worden sei, den Chevrolet zu verkaufen und dem Beschwerdeführer die Darlehenssumme aus dem Erlös zurückzubezahlen.