2. Es sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm anzuweisen, das Strafverfahren weiterzuführen und Anklage beim zuständigen Gericht zu erheben, eventualiter einen Strafbefehl zu erlassen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Am 30. Juni 2023 leistete der Beschwerdeführer die mit (ihm am 21. Juni 2023 zugestellter) Verfügung vom 19. Juni 2023 von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau für allfällige Kosten eingeforderte Kostensicherheit von Fr. 1'000.00.