3. 3.1. Gegen diese ihm am 31. Mai 2023 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juni 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 22. Mai 2023 aufzuheben und das Verfahren sei an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Neubeurteilung zurückzuweisen.