Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Offenbar mit Schreiben datiert vom 1. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen einen "pensionierten Richter", welcher in Q. wohnhaft sein soll, wegen "Ungerechtigkeit" eine Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau forderte den Beschwerdeführer offenbar mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 auf, ihr mitzuteilen, inwiefern sich welche Person(en) durch welches konkrete Verhalten an welchem Ort strafbar gemacht haben soll(en). Der Beschwerdeführer liess sich nicht vernehmen.