Die genaue Rolle des Beschwerdeführers und seiner Schwester sowie die Lieferwege und -ketten konnten bis anhin jedoch infolge des Aussageverhaltens des Beschwerdeführers und von B. sowie mangels erheblicher Erkenntnisse aufgrund der Auswertung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers (vgl. dazu Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 3. April 2023 S. 3; einen polizeilichen Ermittlungsbericht dazu hat der Beschwerdeführer offenbar noch nicht erhalten, vgl. Beschwerde S. 6) nicht geklärt werden.