verlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 4. Januar 2023), sodass ein Mitwirken beim Verpacken als erstellt gelten darf. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei der Anhaltung der beiden Beschuldigten durch die Polizei die Betäubungsmittel auf der Beifahrerseite des Fahrzeugs gefunden wurden, was die Beteuerungen des Beschwerdeführers, nichts mit dem Drogenhandel zu tun gehabt zu haben, als unglaubhaft erscheinen lässt. Gleiches gilt im Übrigen für die Behauptung des Beschwerdeführers, er sei als Tourist in der Schweiz und habe insbesondere das Fussballstadion in Basel besichtigen wollen.