Sodann bestätigte B., dem Beschwerdeführer das Verpacken der Betäubungsmittel gezeigt zu haben (vgl. Konfrontationseinvernahme vom 4. Januar 2023, S. 9, Beilage 5 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 4. Januar 2023). B. wich zwar auf die Frage, ob der Beschwerdeführer das Kokain selbst verpackt habe, aus (vgl. Einvernahme von B. vom 4. Mai 2023, S. 6, Beilage 2 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 5. Mai 2023), allerdings wurde auf den Knoten der Säcke der Betäubungsmittel die DNA des Beschwerdeführers gefunden (vgl. IPAS-Meldung vom 10. November 2022, Beilage 1 zum Haft-